In der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz steht neu klipp und klar Folgendes: “Ist die Arbeit ausserhalb des Arbeitsortes zu leisten, an dem der Arbeitnehmer normalerweise seine Arbeit verrichtet, und fällt dadurch die Wegzeit länger als üblich aus, so stellt die zeitliche Differenz zur normalen Wegzeit Arbeitszeit dar.”
Link: Arbeitsrecht


