Die SVP möchte Eingebürgerten das Bürgerrecht entziehen, wenn sie in der Probezeit straffällig werden. Für den Bundesrat verstösst dies aber gegen das Völkerrecht.Quelle

Mit der Einbürgerung auf Probe würden faktisch zwei Klassen von Schweizer Bürgern geschaffen, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der SVP. Jene, die das Bürgerrecht durch Einbürgerung erworben hätten, könnten es bei Verfehlungen verlieren, jene, die es durch Abstammung oder Adoption erworben hätten, nicht. Eine solche Unterscheidung widerspreche der schweizerischen Rechtsordnung, wonach alle Schweizerinnen und Schweizer die gleichen Rechte und Pflichten hätten, schreibt der Bundesrat. Zudem sei sie mit den völkerrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte «nicht in Einklang zu bringen».
Der Bundesrat hält jedoch fest, er anerkenne grundsätzlichen Handlungsbedarf beim Bürgerrecht. Im vergangenen Jahr führte er eine Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes durch. Den Gesetzesentwurf will er demnächst zuhanden des Parlaments verabschieden.
Vorgeschlagen hatte der Bundesrat, dass künftig nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis eingebürgert werden. Wer einen Schweizer Pass möchte, muss demnach die Grundsätze der Bundesverfassung respektieren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten und sich in einer Landessprache verständigen können.
Schärfere Regeln ab März
Einige neue Bestimmungen gelten bereits ab dem 1. März: Wer bei der Einbürgerung falsche Angaben macht oder etwas Wichtiges verheimlicht, kann künftig auch noch Jahre später das Bürgerrecht wieder verlieren. Es gilt neu eine Frist von acht Jahren. Bisher konnte der Bund eine Einbürgerung innerhalb von fünf Jahren für nichtig erklären, wenn sie durch falsche Angaben erschlichen worden war.
Entzug bei Doppelbürgern möglich
Auch in anderen Fällen kann das Bürgerrecht gemäss den heutigen Regeln entzogen werden – allerdings nur Doppelbürgern und nur dann, wenn deren Verhalten den Interessen der Schweiz «erheblich nachteilig» ist. Die Bestimmung sei vor allem für Kriegsverbrecher oder Landesverräter eingeführt worden, hält der Bundesrat fest.
In anderen Ländern ist ein Entzug des Staatsbürgerrechts ebenfalls nur bei Doppelbürgern zulässig. Eine Einbürgerung auf Probe, wie sie der SVP vorschwebt, kennen laut dem Bundesrat weder Deutschland noch Österreich, Italien, Frankreich, Dänemark oder die Niederlande.
Volksinitiative in Planung
Die SVP schreibt in ihrer Interpellation, immer wieder würden neu Eingebürgerte straffällig. Deshalb müsse geprüft werden, auf welche Art eine Staatsbürgerschaft auf Probe umgesetzt werden könnte. Eine solche Regel wirke präventiv. SVP-Präsident Toni Brunner hatte im Herbst angekündigt, die Partei prüfe eine Volksinitiative zum Thema. Auf Basis der Resultate ihrer «Volksbefragung» zur Ausländerpolitik ziehe die Partei verschiedene Möglichkeiten in Betracht, sagte Brunner. Vor allem die Idee der Einbürgerung auf Zeit werde sie weiterverfolgen.
Wieso das nicht Menschenrecht Konform sein soll, ist fraglich. Schliesslich gibt es das Modell auch beim Führerschein. Ob hingegen andere Länder auch ein solches Modell besitzen oder nicht, sollte keine Rolle spielen. Wir sind die Schweiz und nicht umgehende Staaten. Den Pass wollen die Immigranten nur, um nie wider ausgewiesen werden zu können.
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