Willisauer Gefängnis bald Asylunterkunft?


Das Willisauer Gefängnis steht seit über einem Jahr leer. Der Kanton könnte sich eine Umnutzung vorstellen.Quelle

Ein Gefängnis soll ein Gefängnis bleiben

Seit Monaten ist der Kanton Luzern auf der Suche nach zwei bis drei neuen Asylunterkünften. In Fischbach, wo der Kanton eine Unterkunft für 55 Asylbewerber eröffnen möchte, wehren sich Gemeinde und Bevölkerung stark. Gleichzeitig gäbe es im Hinterland noch andere Objekte, die grundsätzlich für die Unterbringung von Asylbewerbern in Frage kommen, so etwa das alte Gefängnis von Willisau. «Eine Nutzung des Gebäudes als Asylunterkunft ist sicher möglich, wenn die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes für diesen Zweck geeignet sind», sagt der Kantonsbaumeister Urs Mahlstein. Regierungsrat Guido Graf schloss eine Nutzung des Gefängnisses als Asylunterkunft nicht kategorisch aus, wollte sich aber nicht näher dazu äussern. Man strebe in der Asylfrage eine Gesamtlösung an und wolle keine Einzelobjekte diskutieren, sagte Graf. Die Stadt Willisau hat eine solche Umnutzung bereits vor Monaten diskutiert und wäre nicht grundsätzlich dagegen.

Auf keinen Fall darf es umfunktioniert oder noch schlimmer angepasst werden. Der Ursprung einer Haftanstalt ist und bleibt, die Bevölkerung vor gefährliche Personen zu schützen. Also alle Abgelehnten Asylanten  bei dehnen Fluchtgefahr besteht, müssen bis zur Ausschaffung dort interniert werden. Ansonsten tauchen sie unter Quelle. Der Bund prüft mit den Kantonen solche sogenannte “Schutzgefängnise” zu bauen.  

Schläger muss Schweiz verlassen


Ein Mazedonier ist vor Bundesgericht abgeblitzt und muss nun die Schweiz verlassen. Die Lausanner Richter stützen damit einen Entscheid des Amtes für Migration. Quelle

Beim 27-jährigen Mann handelt es sich um jenen Täter, der vor gut vier Jahren Erwin Keiser auf dem Baarer Kreuzplatz mit einem Faustschlag niederstreckte. Das Opfer schlug darauf mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und starb Tage später an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. Dass der Mazedonier mit einer in der Schweiz niedergelassenen Landsfrau verheiratet ist und mit ihr ein Kind hat, war für das Bundesgericht Urteil nicht ausschlaggebend. Der Ehefrau stehe es frei, in der Schweiz zu bleiben oder ihrem Mann nach Mazedonien zu folgen.

 Was für ein Bahnbrechendes Urteil. Die Frau kann auch gleich mitgehen, wenn sie will. Das sind urteile, die viel mehr ausgesprochen werden müssen. Das Problem, der Kanake konnte bis vor das Bundesgericht gelangen, das sollte verboten werden. Jedoch muss er auch diese kosten berappen. Wir erwarten die ganze Umsetzung der Ausschaffungsinitiative.

Bruderschaft 1291

Migrationsabkommen mit Guinea


Die Schweiz und Guinea haben ein Migrationsabkommen abgeschlossen. Guinea verpflichtet sich zur Rückübernahme von illegalen Migranten. Zudem soll ein «Migrationsdialog» zwischen den beiden Ländern etabliert werden.
(sda) Die Schweiz und die Republik Guinea haben am Freitag ein Rückübernahmeabkommen für illegale Migranten abgeschlossen. Das Abkommen wurde von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und vom guineischen Aussenminister in Conakry, der Hauptstadt des westafrikanischen Landes, unterzeichnet.Quelle

Guinea verpflichtet sich mit dem Abkommen zur Rückübernahme von guineischen Staatsbürgern, die in der Schweiz über kein Aufenthaltsrecht verfügen. Weiter beinhaltet die Übereinkunft einen «Migrationsdialog» zwischen den beiden Ländern. Geplant sind Kampagnen, mit denen auf die Risiken illegaler Migration hingewiesen werden soll, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.

Guinea ist nach Nigeria und der Republik Benin das dritte afrikanische Land, mit dem die Schweiz ein Migrationsabkommen unterzeichnet hat. Die Übereinkunft gehe weniger weit als das Partnerschaftsabkommen mit Nigeria, teilte das EJPD auf Anfrage mit. Das Abkommen sei aber auch kein reines Rückübernahmeabkommen wie jenes mit Benin, sondern behandle die Migration in einem umfassenderen Sinn. Das Partnerschaftsabkommen mit Nigeria war im Februar dieses Jahres abgeschlossen worden und umfasst auch ein Ausbildungsprogramm. Zudem sollen damit nigerianischen Staatsbürgern Nachdiplomstudiengänge in der Schweiz ermöglicht werden. Das Abkommen mit Guinea soll gemäss EJPD als Vorbild für weitere Migrationsabkommen dienen. Bisher unterhält die Schweiz mit 50 Staaten Rückführungsabkommen verschiedener Art.

 Ja also, wieso dauert das alles so lange? Abschieben oder Rückführen, das ist die Losung.

Grossrazzia in Lausanner Asylheim


LAUSANNE - 148 Polizisten durchsuchten gestern Morgen eine Lausanner Asylunterkunft. Sie stiessen auf Drogen, Geld und Diebesgut.Quelle

Die Lausanner Polizei hat gestern Morgen eine Grossrazzia in einer Asylunterkunft durchgeführt. Bei der Aktion fanden die 148 Polizisten Drogen, Geld und Diebesgut. Von den 91 kontrollierten Personen wurden 44 angezeigt. Die Polizei kam um 6 Uhr morgens in die Asylunterkunft. Bis 14 Uhr durchsuchte sie die Zimmer und den Aufenthaltsraum der abgewiesenen Asylbewerber. Nach den Ermittlungen vor Ort erhärtete sich der Verdacht gegen mehrere Personen wegen Drogenhandels oder Diebstahls, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Die Aktion sei mit dem Staatsanwalt abgesprochen gewesen.

Neun Personen sollen in U-Haft

Neun Asylbewerber mussten die Nacht in Polizeigewahrsam verbringen. Die meisten von ihnen werden des Einbruchdiebstahls verdächtigt. Für sechs Personen beantragte die Polizei bei der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft. Die Betreffenden bleiben vorerst inhaftiert. Bei der Razzia waren auch mehrere Hunde im Einsatz. Sie entdeckten insgesamt 232 Gramm Kokain, 22 Gramm Heroin und 60 Gramm Marihuana. Weiter stellten die Polizisten 42´000 Franken und 3000 Euro Bargeld sicher. Sie fanden zudem 20 gefälschte Hunderternoten, 216 Handys, 28 Laptops, Fotoapparate, iPods, Uhren und Schmuck. Eine der angezeigten Personen war im Besitz von 23 Handys.

 

Im Krieg geht es nicht so sehr darum, ob ein Urteil gerecht oder ungerecht sei, sondern nur um die Zweckmässigkeit der Entscheidung.

 Wir blind und Ignorant es in unserem Land zu und her geht, zeigt das Beispiel der Asylpolitik, wie weit wie Lange noch, sollen derart Chaotische Zustände in de Schweiz noch herrschen?  Das nächste Problem die Asylanten tauchen plötzlich unter Quelle. Da hilft nur ein Satz“ Volk steh auf, der Sturm bricht los“  

Mr.Odessa

Bruderschaft 1291 

Erste Aussprache des Bundesrats zur Ausschaffungsinitiative


BERN - Der Bundesrat hat am Freitag vom Bericht der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative der SVP Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen gesprochen. Entscheide fällte die Regierung noch keine, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien sagte.Quelle

Gewisse Entscheide zeichnen sich aber ab. Der Bundesrat sei der Ansicht, dass die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Rahmen des Strafrechts und nicht im Ausländerrecht erfolgen solle, sagte Sommaruga. Der Bundesrat habe sich auch über die Frage unterhalten, ob ein Lösungsvorschlag oder mehrere Varianten in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Auch hier seien keine Entscheide gefallen. Klar sei aber, dass der Bundesrat eine Präferenz bekanntgeben würde, falls er mehrere Vorschläge unterbreitet. Vernehmlassungsentwurf im ersten Semester 2012Es gebe noch diverse Fragen zu klären, bis ihr Departement dem Bundesrat einen Vernehmlassungsentwurf unterbreiten könne, sagte Sommaruga weiter. Sie will dem Bundesrat den Vorschlag im ersten Halbjahr 2012 unterbreiten, nach Möglichkeit gar im ersten Quartal.Im Raum stehen vier Varianten, eine von der SVP sowie drei von der Mehrheit der Arbeitsgruppe unterstützte Lösungsvorschläge. Während der Umsetzungsvorschlag der Initianten nicht im Einklang mit dem Völkerrecht steht, versuchen die drei anderen Vorschläge, die Ziele der Initiative völkerrechts- und verfassungskonform umzusetzen.

Die Ausschaffungsinitiative war Ende November von 52,9 Prozent der Stimmberechtigten und der Mehrheit der Kantone gutgeheissen worden. In der Folge beauftragte Bundesrätin Sommaruga eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Rechtsprofessors Heinrich Koller, Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Beteiligt war auch die SVP. Die Vertreter der Initianten und die anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe konnten sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Die SVP will deshalb eine neue Ausschaffungsinitiative lancieren, noch bevor das Parlament über die Umsetzung des Ausschaffungsartikels verabschiedet hat.

Es war von Anfang klar, das es nicht einfache werden würde, da die Forderung leider die Menschenrechte streift. Doch die Initiative des Volkes muss umgesetzt werden. Daran führt kein Weg vorbei. Menschenrecht hin oder her.

 

Der Schock nach der Bluttat


«Eigentlich will ich gar nicht mehr in der Zeitung erscheinen und Auskunft geben», sagt Karl Zingrich. Mittlerweile liegt er auf einer normalen Abteilung im Spital Interlaken und nicht mehr auf der Intensivstation. Quasi über Nacht wurde der Mann aus Wilderswil nicht nur Opfer einer Gewalttat, sondern durch die Medien auch schweizweit bekannt. Quelle

«Das, was im ‹Blick› steht, stimmt alles», bestätigt Zingrich. Diese Zeitung berichtete ausführlich über die Messerstecherei, die am Montag kurz nach 21 Uhr im Restaurant Waldrand Interlaken passiert war. Ihm sei geraten worden, den Medien Auskunft zu geben, dann werde die Sache auch so geschrieben, wie sie geschehen sei. «Die Sache» begann für den Oberländer, der im OK des Unspunnenfests mitarbeitet, als er sich nach der Arbeit auf der Alp im Restaurant mit einem Kollegen getroffen hat. «Nach circa 20 Minuten standen plötzlich zwei Typen neben und hinter mir. Ich kannte beide nicht. Sie haben angefangen, zu pöbeln, mich zu beschimpfen. Der eine tippte mir dauernd auf die Schulter», wird Karl Zingrich im «Blick» zitiert. Er habe plötzlich gemerkt, wie ihm warmes Blut den Hals hinunterlief, als er sich wehren wollte, wurde auch noch die Sehne der linken Hand durchschnitten. Dann seien die beiden Angreifer plötzlich weg gewesen. Augenzeugen hatten gegenüber dem «Blick» bestätigt, dem Angriff sei ein Wortgefecht vorausgegangen, und Zingrich habe so getan, als wolle er mit seinem Glas die Kosovaren anspritzen.

Der Verletzte wurde von seinem Kollegen mit einem Taxi ins Spital Interlaken gebracht. Dort wurde er operiert und erholt sich nun von der Messerattacke. «Es geht mir besser», sagt der Patient, der auch ein mehrfacher Kranzschwinger ist und einst für die SVP als Grossrat und Gemeinderat kandidierte. Er konzentriere sich jetzt vor allem darauf, körperlich gesund zu werden. Seelisch lasse sich der Vorfall für ihn und für seine Familie «nicht so leicht verarbeiten». Viel mehr wolle er zu dem Vorfall nicht mehr sagen. Er erklärt dann aber doch, dass er oft vor der Arbeit im Restaurant Waldrand sei, weil dieses bereits ab 6 Uhr offen habe. «Das Restaurant selber hat keinen schlechten Ruf, und in der Bar hinten war ich noch nie», sagt Karl Zingrich.

Noch in derselben Nacht wurden die beiden Angreifer verhaftet. Es handelt sich gemäss Blick um zwei Brüder aus Kosovo. Der 33-jährige Jeton R. wohnt in Därligen, sein Bruder Rasim ist 31-jährig. Die beiden scheinen keine Unbekannten zu sein. Ein Augenzeuge, der den Vorfall am Montagabend gesehen hat, erklärt gegenüber dieser Zeitung: «Sie sind der Polizei mindestens seit zehn Jahren bekannt und waren bestimmt schon mal im Gefängnis. Beide sind charakterlos, sehr aggressiv und unberechenbar.» Der Augenzeuge, der nicht mit Namen genannt werden möchte, kennt auch das Opfer. Diesen Mann beschreibt er als «äusserst friedliebend». Am Donnerstag teilte die Polizei mit: «Nach dem Messerangriff auf einen Gast vor einem Restaurant in Interlaken vom Montagabend ist einer der beiden Inhaftierten freigelassen worden. Der mutmassliche Täter bleibt jedoch in Haft.» Die mutmassliche Tatwaffe habe sichergestellt werden können. Der ältere der Brüder wurde inzwischen aus der Haft entlassen. «Es ist davon auszugehen, dass er das Opfer nicht verletzt hat», erklärt die Polizei. Der mutmassliche Täter ist nicht geständig. Gegen ihn wurde beim Zwangsmassnahmengericht ein Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt. «Auch ist das Motiv der Tat nach wie vor unklar», informiert die Polizei.

 

Schockiert über die Tat ist nicht nur die Familie des Opfers, sondern auch diejenige der Täter. Ein Familienmitglied sagt gegenüber dieser Zeitung: «Es tut uns sehr, sehr leid, was passiert ist.» Es sei Alkohol im Spiel gewesen, doch das rechtfertige diese brutale Aktion in keiner Art und Weise. «Wir leiden unter dieser Tat», sagt die Angehörige. Die Familie erhalte viele Drohanrufe und werde beschimpft. «Wir sind nicht alle so gewalttätig und schlecht. Das sind einzelne Familienmitglieder, die nicht nur mit dem Alkohol Probleme haben, sondern auch mit der Psyche. Das, was sie getan haben, ist schrecklich und unentschuldbar», sagt die Verwandte. Der albanische Rat der Schweiz hat ebenfalls zu der Tat in Interlaken Stellung genommen. Er hatte dies auch in Zusammenhang mit dem Delikt in Pfäffikon gemacht, bei dem zwei Frauen von einem Mann aus Kosovo erschossen worden waren. Der Dachverband der albanischen Gemeinschaft verurteilt beide Fälle aufs Schärfste und erklärt, er verlasse sich auf eine konsequente Rechtsverfolgung.

Weitere Quellen: Blick

 Es zeigt Deutlich dass die Gewaltschwelle bei gewissen Jugos (lawen) eindeutig tiefer ist, als bei normalen Personen. Ein Genetischer Defekt? Nein es sind nicht immer Jugos, nur eine Einzel Erscheinung. Wie ignorant müssen Linken Politiker und Gutmenschen sein, um solch Nationalitäten nicht als Gefährlich einzustufen? Gemäss Ländern Gewaltbereitschaft liegen die EX Jugos- (Lawen) an erster Stelle. Doch eines spricht für uns, je mehr solche Vorfälle von Balkan Staaten in der Schweiz passieren, umso grösser ist die Akzeptanz der Bevölkerung für unsere Sache. Eine Reine Sauber Schweiz.

Wir wünschen  Karl Zingrich gute Besserung und hoffen auf eine schnelle Genesung.

Bruderschaft 1291

Bund macht Ausschaffungen wieder mit Ganzkörperfesselung möglich


Nach den teilweise misslungenen Ausschaffungen von Anfang Juli will der Bund Ausschaffungsflüge nach Nigeria auch wieder mit Ganzkörperfesselung durchführen. Die härtesten Zwangsmassnahmen sollen aber nicht die Regeln sein, sondern nur im Notfall angewandt werden.Quelle

Im Juli führte die Schweiz erstmals seit einem Todesfall im März 2010 wieder einen Sonderflug zur Ausschaffung abgewiesener Asylbewerber nach Nigeria durch. Gemäss einer Abmachung mit Nigeria waren die Ausschaffungshäftlinge nicht am ganzen Körper, sondern nur an Händen und Füssen gefesselt. Prompt kam es zu Zwischenfällen: Zwei Ausschaffungshäftlinge wehrten sich, Polizisten schlugen auf einen der beiden Männer ein. Die zwei Nigerianer wurden schliesslich nicht ausgeschafft. Nach diesen Erfahrungen soll nun für Ausschaffungsflüge nach Nigeria auch wieder die härtere Variante offen stehen: Nach dem Flug sei die Schweiz mit den nigerianischen Behörden übereingekommen, dass auch härtere Massnahmen möglich sein müssten, sagte Michael Glauser, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BFM). Er bestätigte damit eine Meldung der “SonntagsZeitung”.

Auch Ausschaffungshäftlinge, die sich wehren, müssten zurückgeführt werden, sagte Glauser zur Begründung. “Der Staat muss das Recht durchsetzen.” Bei der Fesselung gehe es zudem um die Sicherheit der anwesenden Polizisten.Die sogenannte Level-4-Ausschaffung, bei der die Häftlinge beispielsweise Schutzhelme tragen, oder auch an Stühle gefesselt ins Flugzeug getragen werden, soll aber laut Glauser nach wie vor nicht in jedem Fall durchgeführt werden. Welche Zwangsmassnahmen nötig seien, werde im Einzelfall entschieden. Schärfere Zwangsmittel bei Ausschaffungen hatte der Polizeibeamtenverband (VSPB) in der vergangenen Woche in einem Brief an das BFM gefordert. Die Polizeibeamten wollen namentlich auch Medikamente einsetzen oder die früher verwendeten Metall-Handfesseln wiedereinführen.

Keine Einwände.

      

 

Migrationspartnerschaft mit Nigeria wird konkreter


Von der Krise zu neuen Ansätzen der Kooperation – Mehr Ausreisen von abgewiesenen Asylsuchenden.Quelle


Mit Nigeria läuft eine konkrete Zusammenarbeit an, die verschiedene Bereiche mit Bezug zur Migration betrifft. In diesem Rahmen ist die Rückführung abgewiesener Asylsuchender wieder in Gang gekommen.

Wie Alard du-Bois-Reymond, Direktor des BfM, im Gespräch erläutert, hatte man in die Vereinbarung bewusst eine ganze Reihe von Kooperationsbereichen aufgenommen, um den vielfältigen Zusammenhängen der Migration und den Interessen beider Seiten Rechnung zu tragen. Es sollen sich partnerschaftliche Beziehungen entwickeln, in deren Rahmen einzelne Leistungen und Gegenleistungen (zum Beispiel Rückschaffungsflüge und Hilfsprojekte) nicht strikt aneinander gebunden sind.  An den Sonderflügen nach Nigeria hält das BfM nach Auskunft eines Sprechers fest, auch wenn die Aktion am Donnerstag nicht ohne Zwischenfall verlief. Zwei der Auszuschaffenden leisteten im Flugzeug oder beim Einsteigen derart Widerstand, dass sie aus Sicherheitsgründen zurückgelassen wurden. Aufgrund von (Fern-)Aufnahmen des Schweizer Fernsehens kritisierten einzelne Organisationen das Vorgehen der Polizei als zu hart. Der Rechtsdienst der Zürcher Kantonspolizei wird die Sache abklären, und auch das Bundesamt wird eine Bilanz ziehen. Dazu werden die zwei unabhängigen Beobachter, welche die Rückschaffung begleiteten, mit einem Bericht beitragen.

Leider sind solche abkommen unabdingbar, ansonsten müssen wir alle Flüchtlinge aus Nigeria behalten. Gute Mine zum Bösen Spiel.

 

Kriminelle Nordafrikaner


Die Polizei hat am Dienstag in Rorschach einen kriminellen Asylbewerber geschnappt. Der Libyer trug zwei Kreditkarten und ein iPhone auf sich.Quelle

Wir sind nicht Blind!!!!

Die Gegenstände hat er laut Polizei möglicherweise während des Arboner Seenachtsfestes gestohlen. Ein weiterer Asylbewerber aus Algerien ist am Montag beim Versuch, in ein Auto einzusteigen, vom Besitzer ertappt worden. Nach der Einvernahme durch die Polizei wurde er freigelassen, stahl aber nur wenige Minuten später in Altenrhein einer Frau die Handtasche. Nach dieser Tat wurde er von der Polizei verhaftet.

Nein, es sind nicht die Ausländer, es sind immer die Innländer die Kriminelle sind. Wie verblendet muss ein Teil unserer Regierung und der noch grössere Teil der Bevölkerung sein.   

Jugendlicher ohne Schweizer Pass sollen nach Verbüssen ihrer Strafe aus der Schweiz ausgeschafft werden!!


Soll ein wegen eines Einbruchsdelikts verurteilter Jugendlicher ohne Schweizer Pass nach Verbüssen seiner Strafe automatisch aus der Schweiz ausgeschafft werden wie ein Gewaltkrimineller oder Vergewaltiger? Viele sagen Ja, viele Nein. Eine Antwort folgt bald.Quelle


Die letztes Jahr vom Schweizer Stimmvolk mit rund 53% angenommene Initiative zur Ausschaffung straffällig gewordener Ausländer ist noch nicht im Strafgesetz verankert.   Eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative hat nun Vorschläge erarbeitet, wie der Volkswille umgesetzt werden kann. Diese werden am 28. Juni der Öffentlichkeit präsentiert.  
Die Initiative definiert in der Bundesverfassung neu, dass Ausländerinnen und Ausländer ihr Aufenthaltsrecht bei der Verurteilung folgender Vergehen verlieren: vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder anderes schweres Sexualdelikt, Gewaltdelikt wie Raub, Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruch, missbräuchliche Leistungen der Sozialversicherungen oder Sozialhilfe. 
Nun soll der Volkswille in Gesetzesbuchstaben umgewandelt werden: eine anspruchsvolle Aufgabe für die im letzten Dezember eingesetzte Arbeitsgruppe. Während einerseits die Initiantin, die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP), energisch auf einer buchstabengetreuen Umsetzung der Initiative beharrt, ist den meisten Kritikern die Vereinfachung, wie die Initiative das Problem mit straffällig gewordenen Ausländern lösen will, ein   Weitgehend unbestritten ist, dass ein Gewaltverbrecher, ein Vergewaltiger nach der Verbüssung seiner Strafe automatisch des Landes verwiesen werden soll. Nach dem Willen der Initianten soll aber auch ein Jugendlicher, der zum ersten Mal einen kleinen Einbruch verübt hat, genauso von der automatischen Ausschaffung betroffen sein. Und da hat sich Widerstand formiert. In der Arbeitsgruppe wurde deshalb eine Mindeststrafe diskutiert, welche eine automatische Ausweisung zur Folge hätte. So müsste etwa ein Jugendlicher, der für seinen Einbruch zu drei Tagessätzen à 25 Franken verurteilt würde, nicht ausgewiesen werden.
 
Zu beachten ist laut den Befürwortern der Mindeststrafe auch die Verhältnismässigkeit. Der Gesetzgeber dürfe nichts ins Gesetz schreiben, was nicht verhältnismässig sei. Auch dies stehe in der Verfassung, wird argumentiert. Man könne doch nicht jede Volksinitiative verabsolutieren, sie als das Mass aller Dinge darstellen und den Rest des Verfassungsrechts nicht beachten, wird hinter vorgehaltener Hand erzählt. 
Weiter müssen laut Strafgesetzbuch, Artikel 27, bei der Strafzumessung persönliche Eigenschaften und Umstände berücksichtigt werden, welche die Strafbarkeit erhöhen, vermindern oder ausschliessen. Auch das wäre bei einer strikten Anwendung der Ausschaffungs-Initiative nicht gewährleistet. Gefordert wird ja die Ausschaffung nach Delikt und nicht nach der Schwere der Tat.
Details sind nicht zu erfahren, denn die Arbeitsgruppe hat beschlossen, bis zur Präsentation keine offiziellen Stellungnahmen oder Auskünfte zu erteilen.  
Offensichtlich ist: Die Ansichten und Meinungen klaffen weit auseinander. Die Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe werden deshalb mit Interesse erwartet. Man darf annehmen, dass für bestimmte Paragraphen unterschiedliche Lösungsvorschläge vorgelegt werden.

   
Würde die Ausschaffungspraxis im Sinn der Initianten der Ausschaffungs-Initiative auch bei jugendlichen Straftätern vollzogen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf den Massnahmenvollzug, der die betroffenen jungen Erwachsenen resozialisieren soll, sagen Betreuende, die anonym bleiben wollen. Das Ziel, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft, sehen sie klar in Frage gestellt. Kann ein straffällig gewordener Jugendlicher in einer Anstalt eine Lehre machen, ist dies sicher schon ein wertvoller Beitrag des Massnahmenvollzugs. Die Befürworter einer harten Ausschaffungspolitik finden denn auch, dass man zum Beispiel als gelernter Schreiner eine gute Chance habe, nach seiner Ausweisung in der fremden Heimat eine Arbeit zu finden.

Es liegt auf der Hand, die meisten Kriminellen Jugendlichen sind vom Balkan. Die können nicht resozialisiert werden. Personen aus dem  Balkan oder Ostblock nicht zu vergessen die Afrikaner, entwickeln ein höheres Gewaltpotenzial als wir. Dass ist unumstritten. Macho Gehabe und Männlichkeits- Rituale sind in den Genen verankert. Also raus aus unserem Land.  Zumal wer spricht für die Opfer?  

 

Asylbewerber aus der Stadt zu verbannen!!!


Die Gemeinde Chiasso fordert in einem am Mittwoch veröffentlichten Brief an Bundesrätin Simonetta Sommaruga, das Empfangszentrum für Asylbewerber aus der Stadt zu verbannen.Quelle

In dem Schreiben beruft sich Gemeindepräsident Moreno Colombo (FDP) auf ein informelles Treffen mit der Bundesrätin am vergangenen 25. Januar. Die Situation habe sich seitdem verschlechtert. Der Angriff auf einen Gemeindemitarbeiter im Stadtpark, mutmasslich durch mehrere Asylanten, habe das Fass zum Überlaufen gebracht. Der Bund solle das Empfangszentrum an eine weniger zentrale Stelle irgendwo in der Schweiz verlegen, lautet die Forderung des Gemeindepräsidenten. Gemäss Colombo stehe nirgendwo geschrieben, dass die aus Süden eintreffenden Asylanten gleich im ersten Ort hinter der italienischen Grenze untergebracht werden müssten. «Wir erhoffen uns vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eine schnelle, konkrete Antwort», sagte Gemeindeexekutiv-Mitglied Roberta Pantani Tettamanti am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. «Immerhin hat uns Simonetta Sommaruga im Januar ihre Unterstützung beim Thema Asyl zugesagt.»

Pilotprojekt: Wertmarken statt Geld

Schlägereien und Diebstähle seien inzwischen an der Tagesordnung, ergänzte Pantani Tettamanti. Sie führt dies auf die in den vergangenen Monaten gestiegene Zahl der Migranten aus Tunesien zurück. Grüppchenweise würden Asylbewerber ihre Tage Bier trinkend im Park verbringen. Ein Pilotprojekt, mit dem das Bundesamt für Migration dem Alkoholmissbrauch von Asylbewerbern entgegentreten will, betrachtet die Lega dei Ticinesi-Politikerin mit gemischten Gefühlen. Ab dem 8. Juni sollen Asylbewerber in Chiasso statt eines Taggeldes von drei Franken Lebensmittelbons bekommen. Doch ob das Ziel, den Alkoholkonsum zu mindern, damit erreicht werde, sei die Frage. Roberta Pantani Tettamanti fürchtet, es könne auch zu einem weiteren Anstieg der Diebstahlrate im Zentrum führen.

 

Wo leben wir eigentlich? Die bekommen Geld, doch nein es reicht immer noch nicht. Klauen ist angesagt. Die Kanaken alle des Landes verweisen, oder in ein Internier….. Undankbare Brut. Es ist nicht verwunderlich, dass es auch bei uns immer mehr Kameradschaften  gibt.              

Dauer der Asylverfahren weiter gesenkt


Das Bundesverwaltungsgericht hat den Pendenzenberg bei Asylverfahren weiter abgebaut. Laut Gerichtspräsident Markus Metz liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer derzeit bei 270 Tagen – deutlich tiefer als 2008, als die Behandlung einer Asylbeschwerde noch 450 Tage dauerte.Quelle

Die Verfahrensdauer solle sich künftig auf rund 250 Tage einpendeln, “vorausgesetzt, es gibt keine neue Beschwerdeflut”, wie Markus Metz, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes in einem am Samstag erschienenen Interview mit der “Berner Zeitung” erklärte. 2010 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 300 Tagen. Bei 2200 Beschwerden (von ingesamt 5400) dauerte die Bearbeitung aber im Schnitt 490 Tage. Als einen der Gründe nannte Metz “die vielen pendenten Fälle, die wir zu bearbeiten haben.” Nach der Neuorganisation des Gerichtes im Jahre 2000 habe man mit 5500 pendenten Fällen in den Asylabteilungen begonnen. Heute sind noch 2700 Fälle nicht abgeschlossen. Laut Metz werden rund 10 Prozent der Beschwerden gutgeheissen.

Die Asylverfahren müssen viel schneller bearbeitet werden. Es ist kein  zustand, über Monate sogar Jahre, die Asylanten hier zu behalten. Die später nicht bleiben dürfen. Aber schon so lange in unserem Land leben, dass sie nicht mehr abgeschoben werden können. Der Stempel „ausgewiesen“ ist der einzig richtige.

   

 

Bund will Tamilen wieder nach Sri Lanka zurückschicken


Schweizerische Flüchtlingshilfe hält Praxisanpassung für übereilt und problematischQuelle

Das Bundesamt für Migration will ab Juni 2011 abgewiesene Asylsuchende aus Sri Lanka wieder in ihre Heimat zurückschicken. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hält die Praxisanpassung für übereilt.
Die Schweiz will abgewiesene Asylsuchende aus Sri Lanka wieder in ihre Heimat zurückschicken. Wie das Bundesamt für Migration (BFM) in einer Mitteilung schreibt, habe sich die Sicherheitslage in Sri Lanka deutlich entspannt und lasse gar eine Rückkehr in den über Jahre umkämpften Norden und Osten des Landes zu. BFM-Vizedirektorin Eveline Gugger bestätigt gegenüber NZZ Online, dass schon ab Juni 2011 der Status von vorläufig aufgenommenen Personen aus Sri Lanka überprüft werden soll. Momentan betrifft dieser Entscheid rund 2200 Personen. Weitere 2100 Personen warten noch auf einen Entscheid bei ihrem Asylverfahren.«Die meisten dieser Personen können nun nach Sri Lanka zurückkehren», ist Gugger überzeugt. Die LTTE weise keinen ernstzunehmenden Organisationsgrad mehr auf und die Regierung habe die Sicherheitslage im Griff. Von einer erwungenen Rückkehr ausgenommen sind Personen, die zuletzt im ehemals von der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) kontrollierten «Vanni-Gebiet» lebten und über kein Beziehungsnetz ausserhalb dieser Region verfügen. Noch kein «Safe Country»
Noch gehört Sri Lanka nicht offiziell zu den sogenannten «Safe Countries», in welchen nach Feststellung des Bundesrats Sicherheit vor Verfolgung besteht. Massgebliche Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als «Safe Country» sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Anwendung internationaler Konventionen im Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich. Dass sich aber in Sri Lanka die Sicherheitslage gebessert habe, sieht Gugger auch in der zunehmenden Zahl der freiwilligen Rückkehrer bestätigt. So seien im letzten Jahr 50 Personen nach Sri Lanka zurückgekehrt. «Übereilt und problematisch»
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hält dagegen die geplante Praxisanpassung für übereilt und problematisch. «Die Menschenrechtssituation in Sri Lanka ist prekär», sagt Mediensprecher Adrian Hauser. Mehr als ein Jahr nach dem Ende des Krieges sei das Notstandsrecht noch immer in Kraft, das weiterhin schlimmste Missbräuche wie Folter, Verschwindenlassen und Präventivhaft ermögliche. Straflosigkeit für von staatlicher Seite begangene Rechtsverletzungen sei die Regel. Hauser geht zwar auch davon aus, dass die LTTE nicht mehr aktiv operiert. Die Regierung agiere aber immer noch «mit einer gewissen Angst vor den Tamil Tigers» und setze folglich die tamilische Bevölkerung unter Druck.Die tamilische Diaspora stellt in der Schweiz mit ungefähr 40’000 Personen eine nennenswerte Migranten-Gruppe dar. Die meisten Tamilen kamen in den Neunzigerjahren, um dem Bürgerkrieg zu entfliehen. Im Mai 2009 erklärte der sri-lankische Präsident Mahinda Rajapakse die LTTE für besiegt und den Bürgerkrieg für beendet. Von 1992 bis 2008 erwarben 14’796 Staatsangehörige Sri Lankas durch Einbürgerung das Schweizer Bürgerrecht.

 Viele Länder sind nicht Safe Countries. Sollen wir nun alle Flüchtlinge aufnehmen? Es ist nie der Richtige Zeitpunkt, richtet man sich nach den  Menschenrechtsorganisationen. Wir sind nicht die Insel für allen Mül der angeschwemmt kommt. Unsere Müllkippe ist in zwischen so voll, das sich der Abfall langsam in die Städte verlegt.  

Schweiz nimmt Ausschaffungen nach Nigeria wieder auf


Erstmals seit zehn Monaten hat die Schweiz wieder Nigerianer in deren Heimat ausgeschafft. In der Nacht auf Donnerstag wurden drei Männer via Wien nach Lagos transportiert.Quelle

 

Bern. – «Wir haben gestern Abend drei nigerianische Staatsangehörige zwangsweise mit einem Sonderflug nach Nigeria zurückgeflogen», sagte Eveline Gugger Bruckdorfer, Vizedirektorin des Bundesamts für Migration (BFM), in einem Beitrag der Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens vom Donnerstagabend. In Wien mussten die drei Männer auf einen sogenannten Frontex-Flug der EU umsteigen. Die Frontex, die europäische Agentur zur Sicherung der Aussengrenzen der EU, führt regelmässig Ausschaffungsflüge durch. Die Schweiz führt nach Angaben des BFM jährlich rund 50 Ausschaffungsflüge durch. Im März 2010 war ein Nigerianer bei den Vorbereitungen zu einem Ausschaffungsflug auf dem Flughafen Zürich-Kloten gestorben. Daraufhin hatte das BFM einen vorläufigen Stopp der Sonderflüge angeordnet. Nachdem ein rechtsmedizinisches Gutachten darlegte, dass der 29-jährige Mann an einer schweren und praktisch nicht diagnostizierbaren Herzkrankheit gelitten hatte, wurden die Flüge im Juni 2010 wieder aufgenommen – mit Ausnahme jener nach Nigeria.

Das ist für einmal eine Gute Nachricht. Nur 3, ist zu wenig. In unseren Ausschaffungs Gefängnissen sind Hunderte die noch ausgeschafft werden müssen. Also nicht zu warten, alle raus, die nichts bei uns verloren haben und das sind die meisten       

 

Balkan Mafia in Luzern


Die Luzerner Nacht Club Szene verkommt immer mehr zu einer Balkan Mafia.

 

Die meisten Clubs sind in Balkan Händen, somit auch die Angestellten und länger je mehr die Gäste. Wobei die Partygänger (sogenannte Schweizer)  mehrheitlich Immigrations Hintergrund aufweisen. Auch die  Security mit Gewaltpotenzial sind vom selben schlag. Was aber für die  Bevölkerung eine Gefahr darstellt, ist die Bewaffnung einiger Türsteher. Mit Schlagruten, Schlagstöcke und Schlagringen die bei uns, laut Waffengesetz als Waffe gelten und somit Verboten sind. Angaben zu folge werden auch verdeckt Schusswaffen getragen. Lässt sich aber nicht nachweisen. Ausser durch eine Polizeiliche Kontrolle!!  Doch einzelne sind Feiglinge , nur in der Gruppe zu was tauglich, wenn überhaupt. Die Sprache; de hus, de Auto, de Frau,  usw.   

 

Bedingung für SVP-Teilnahme an Arbeitsgruppe erfüllt


Nachdem das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Rahmenbedingungen der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative präzisiert hat, ist für die SVP die Bedingung zur Mitarbeit erfüllt. Dies sagte SVP-Präsident Toni Brunner gegenüber der “Tagesschau”. Die SVP hatte sich gegen eine Verfügung der Justizministerin gewehrt, wonach die Verhandlungen der Gruppe vertraulich sein sollten. Am Freitag präzisierte dann das EJPD in einer Mitteilung, dass “der Informationsaustausch und die Rücksprache mit beteiligten Dritten selbstverständlich möglich sein müssen”.Quelle

“Wir warten jetzt noch auf die schriftliche Antwort und Bestätigung von Bundesrätin [Simonetta] Sommaruga, dass diese Verfügung hinfällig ist”, sagte Brunner. Dann werde die SVP auch ihre zwei vorgesehenen Vertreter nennen. Die von Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis im Juni 2011 in einem Bericht darzulegen, wie die neuen Verfassungsbestimmungen zu Ausschaffungen auf Gesetzesstufe umgesetzt werden können. Das Problem besteht darin, dass diese gegen andere Verfassungsbestimmungen und Völkerrecht verstossen.

Jetzt kommt die ganze Sache endlich ins Rollen. Ich bin gespannt wie viele abstriche wir machen müssen. Da alle auf die Menschenrechte pochen. Oder was noch schlimmer ist, die Menschenrechts Charta der EU. Völkerrecht hin oder her, die Kriminellen müssen alles raus, egal ob sie in ihrem Lande Willkommen sind.  Das Volk hat gesprochen.

  

14 Prozent mehr Asylssuchenden !!!!


Im November haben deutlich mehr Menschen als in den vorangegangenen Monaten in der Schweiz Asyl gesucht. Quelle

Das Bundesamt für Migration (BFM) zählte 1588 neue Asylgesuche. Das sind 14 Prozent mehr als im Oktober und ist die höchste Monatszahl im laufenden Jahr. Die Aufteilung nach Nationen zeigt, dass vor allem die Zahl der Asylssuchenden aus Serbien stark zugenommen hat. Und zwar von 64 Anträgen im Oktober auf 130 im November. Im BFM hat man keine spezielle Erklärung für die Verdoppelung. Schon in den vergangenen Monaten sei es zu deutlichen Schwankungen bei den serbischen Asylgesuchen gekommen, hiess es auf Anfrage. Am meisten Asylgesuche wurden auch im November aus Nigeria verzeichnet, nämlich 224. Dahinter folgte Eritrea mit 185 Anträgen. Der Asylstatistik ist weiter zu entnehmen, dass im November 188 Gesuche positiv beantwortet wurden. Das entsprach einer Anerkennungsquote von 16 Prozent. Im ganzen Jahr 2010 dürfte die Zahl der neuen Asylgesuche leicht unter dem Vorjahr bleiben. Bis Ende November wurden 14 149 Asylanträge gezählt, verglichen mit 16 005 im ganzen letzten Jahr.

Der Stempel “Ausgewiesen” muss viel mehr angewandt werden. Betracht man die Markierten Stellen, ist klar wohin das bei uns führt.   

 

Schweiz wird vertragliche Verpflichtungen einhalten”


Brüssel – Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat den EU-Innenministern versichert, dass die Schweiz ein verlässlicher Vertragspartner bleibt. Im Nachgang zur Annahme der Ausschaffungsinitiative wurde das in Brüssel zur Kenntnis genommen, Bern aber nicht aus der Verantwortung entlassen.Quelle

Der Befund der juristischen Dienste der EU sei eindeutig, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag vor den Medien: “Es kann keinen Automatismus geben.” Denn die Personenfreizügigkeit in der EU sieht vor, dass jeder Fall einer Ausweisung einzel geprüft werden muss. Je nach Umsetzung könnte die Initiative aber genau mit diesem Punkt des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU im Widerspruch stehen. Im bilateralen Gespräch habe Malmström Interesse an der Umsetzung gezeigt, sagte Sommaruga vor Schweizer Medienschaffenden in Brüssel. “Ich habe auch Besorgnis gespürt”, erklärte die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) weiter. Wie Malmström war auch EU-Justizkommissarin Viviane Reding bereits am Sonntagabend von Schweizer Seite über die Abstimmung ins Bild gesetzt worden. Die Kontakte mit den Kommissarinnen, wie auch mit den Ministern, seien wichtig, sagte Sommaruga. Sie werde sie auch künftig pflegen. Verträge und Volkswille achtenDazu hat sie jeweils beim Gemischten Schengenausschuss die Möglichkeit, da dieser fast jeden Monat am Rande des EU-Innenministerrats stattfindet. Im Rahmen der Sitzung ergriff sie nun auch am Donnerstag die Gelegenheit, um über das Abstimmungsresultat vom Sonntag zu informieren. Sommaruga erklärte dabei, dass der Entscheid auf Unsicherheiten und Ängste gegenüber der ausländischen Bevölkerung hindeute, die ernst genommen werden müssten. Bei der “möglichst raschen” Umsetzung verwies sie auf die geplante Arbeitsgruppe, die noch vor Weihnachten eingesetzt werden soll. Sie versicherte den Ministerinnen und Ministern, dass die Schweiz einen Konflikt zwischen der Verfassung und den internationalen Verpflichtungen des Landes verhindern wolle. “Wir werden unser bestes tun, dass das Parlament eine Gesetzgebung verabschieden wird, die sowohl den Volkswillen als auch unsere internationalen Verpflichtungen beachtet.”

Sie können nicht beide Seiten zufrieden stellen. Wir erwaten das der Volkswille dem Völkerrecht vorgeht. Auch wenn wir die Personenfreizügigkeit verletzen.  

 

Serbe muss nach 27 Jahren raus


LUZERN – Serbe A.J. (51) muss die Schweiz verlassen. Obwohl er seit 27 Jahren hier wohnt und Kinder hat. Schwere Delikte hat er zwar nicht begangen – dafür viele. Quelle

 

Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Er muss raus. Zurück nach Serbien. Obwohl er hier Kinder hat und die Schweiz seine Heimat geworden ist. Als 24-jähriger Basketballtrainer beginnt der Serbe A.J. in Luzern. Nur ein Jahr dauert es, bis er eine Frau fürs Leben findet. Er heiratet sie und erhält eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung. Zwischenzeitlich arbeitet er als Taxifahrer oder als Geschäftsführer einer Videothek. Doch A.J. kommt ab 1990 immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt: Er wird wegen Hehlerei, unzüchtiger Veröffentlichungen, unerlaubten Waffenbesitzes und Sachbeschädigungen straffällig. Ausserdem laufen bis 2006 insgesamt 30 Betreibungen gegen ihn, Verlustscheine in der Höhe von 165´000 Franken werden ausgestellt. Trotzdem wird seine Aufenthaltsbewilligung immer wieder verlängert. Grund: Der ursprünglich mit einer Schweizerin verheiratete, in der Zwischenzeit aber geschiedene Mann lebte schon lange in der Schweiz und hatte zwei Töchter hier. Doch nun hat das Bundesamt für Migration interveniert. Auch dass A. J. den Entscheid bis vor Bundesgericht zog, half ihm nichts mehr.
Serbe A.J. wird das Urteil akzeptieren. Er sagt der Zeitung traurig: «Die Schweiz ist mein Zuhause.»

Ein gerechtes Urteil. Leider sind solche Richterlichen Beschlüsse zu selten. Die SVP Prüft, einen Pass auf Zeit. Sogenannte Probezeit, des Bleiberechts. Ich hoffe die Initiativer kommt 2011.